Fördermöglichkeiten

Kostenübernahme für die Verpflegung deines Kindes
Damit jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Familie am gemeinsamen Essen teilnehmen kann, gibt es verschiedene staatliche Unterstützungen. Welche Förderung für dich infrage kommt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Welche Förderung passt zu mir?
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Mein Kind besucht… |
Mögliche Förderung |
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Kita (nur Mittagessen) |
Bildung und Teilhabe (BuT) |
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Kita (Frühstück + Mittag + Nachmittagssnack) |
Bildung und Teilhabe (BuT) + wirtschaftliche Jugendhilfe (KiföG / SGB VIII) |
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Schule |
Bildung und Teilhabe (BuT) |
- Gut zu wissen
Erhält dein Kind in der Kita eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack), sind in der Regel zwei Anträge notwendig (Bildung und Teilhabe und wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises). - Je nach Landkreis kannst du mehrere Leistungen über einen Kombi- oder Paketantrag beantragen. Ob dies auch bei dir möglich ist, erfährst du bei deiner zuständigen Behörde.
Bildung und Teilhabe (BuT)
Du kannst Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn du beispielsweise
- Bürgergeld,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag,
- Sozialhilfe oder Grundsicherung oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehst.
Tipp: Du beziehst noch keine dieser Leistungen, hast aber ein geringes Einkommen? Oft lohnt es sich, Wohngeld oder den Kinderzuschlag zu beantragen. Sobald diese bewilligt werden, öffnet das die Tür für das kostenlose Mittagessen und weitere BuT-Leistungen. Das zuständige Amt prüft individuell, ob dein Einkommen die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können, je nach persönlichem Anspruch, verschiedene Kosten vollständig übernommen oder bezuschusst werden:

Mittagessen
Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kita, Kindertagespflege oder Schule werden vollständig übernommen.

Schulbedarf
Du erhältst einen jährlichen Zuschuss für Schulmaterialien wie Hefte, Stifte oder einen Schulranzen. Im Jahr 2026 beträgt dieser insgesamt 195 €. Die Höhe wird regelmäßig angepasst.

Ausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassen- oder Kitafahrten werden übernommen.

Lernförderung (Nachhilfe)
Ist das Lernziel oder die Versetzung gefährdet und bestätigt die Schule den Bedarf, können die Kosten für eine geeignete Lernförderung übernommen werden.

Schülerbeförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für den Schulweg bezuschusst, wenn diese nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Sport, Kultur & Freizeit
Für die Teilnahme an Sport-, Kultur und Freizeitangeboten (z. B. Sportverein, Musikschule oder Tanzkurs) steht ein monatliches Budget zur Verfügung. Im Jahr 2026 beträgt dieses 15 € pro Monat. Die Höhe kann sich jährlich ändern.
Um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu erhalten, musst du einen Antrag bei deinem zuständigen Jobcenter (z. B. bei Bürgergeld/Grundsicherung) oder über das Landratsamt/Fachdienst Soziales (z. B. bei Wohngeld oder Kinderzuschlag) stellen. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
In der Regel werden folgende Nachweise benötigt:
- Aktueller Bewilligungsbescheid über deine Hauptleistung (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
- Für Schulkinder: Eine aktuelle Schulbescheinigung (z. B. für Schulbedarf oder Schülerbeförderung).
- Für das Mittagessen oder Ausflüge: Eine Bestätigung der Kita oder Schule, dass dein Kind am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnimmt bzw. an einem Ausflug oder einer Klassenfahrt teilnimmt.
Denke an die Verlängerung deines Bescheids
Bewilligungen sind zeitlich befristet. Bitte beantrage die Verlängerung rechtzeitig und sende uns den neuen Bewilligungsbescheid sofort nach Erhalt zu.
Liegt uns kein gültiger Bescheid vor, können wir die Kostenübernahme nicht berücksichtigen und stellen dir das Mittagessen regulär in Rechnung.
Die Bearbeitungszeit für einen BuT-Antrag beim Jobcenter liegt im Durchschnitt zwischen 4 und 6 Wochen. Zum Schuljahreswechsel (Juli bis September) und zum Halbjahr (Januar/Februar) gehen besonders viele Anträge ein, weshalb die Bearbeitung länger dauern kann.
Sobald dein Antrag bewilligt wurde, rechnet das zuständige Amt die Kosten für das Mittagessen direkt mit uns ab. Du musst also nichts selbst bezahlen – vorausgesetzt, uns liegt dein aktueller Bewilligungsbescheid rechtzeitig vor.
So funktioniert`s:
Bewilligungsbescheid einreichen
Bitte achte darauf, dass daraus folgende Angaben eindeutig hervorgehen:
- Name des Kindes
- Aktenzeichen
- Bewilligungszeitraum
Bescheid digital übermitteln
- Direkt-Upload über das Online-Bestellsystem
- Per E-Mail als gut lesbares Foto oder PDF an unseren Abrechnungspartner: kundenservice@catering-logistik.de
Die Abrechnung erfolgt ganz unkompliziert:
- Direkte Abrechnung
Das zuständige Amt übernimmt die Kosten und rechnet diese direkt mit uns ab. - Keine Barauszahlung
Du erhältst kein Geld auf dein Konto - Dein Beitrag
Reiche deinen aktuellen Bewilligungsbescheid rechtzeitig bei uns ein – um den Rest kümmern wir uns
Frist beachten
Der Bescheid muss uns spätestens am vorletzten Geschäftstag des Vormonats vorliegen, damit die Kostenübernahme für den folgenden Monat berücksichtigt werden kann.
Endet eine Kostenübernahme vorzeitig – zum Beispiel durch Umzug oder einen neuen Bewilligungsbescheid – informiere uns bitte umgehend per E-Mail oder Telefon.
Liegt uns dein Bewilligungsbescheid nicht rechtzeitig vor, wird das Mittagessen zunächst privat berechnet. Deckt dein Bewilligungsbescheid den entsprechenden Zeitraum ab, kannst du die Rechnung anschließend beim zuständigen Amt zur Erstattung einreichen.

Verpflegungsförderung des Landkreises
Du kannst die Verpflegungsförderung über die wirtschaftliche Jugendhilfe (KiföG/SGB VIII) beantragen, wenn du ein geringes Einkommen hast und die Voraussetzungen deines Landkreises erfüllst.
Ein Anspruch besteht häufig, wenn du beispielsweise folgende Leistungen beziehst:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Gut zu wissen: Auch ohne diese Leistungsbezüge kann, je nach Landkreis, eine Kostenübernahme nach Prüfung deiner Einkommensverhältnisse möglich sein.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt die Kosten für

Frühstück

Nachmittagssnack
in der Kindertagesstätte.
Wichtig bei einer Vollverpflegung in der Kita
Erhält dein Kind in der Kindertagesstätte zusätzlich ein Mittagessen sind in der Regel zwei Anträge erforderlich:
Bildung und Teilhabe (Mittagessen) und wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises (Frühstück & Vesper)
Den Antrag stellst du direkt bei deinem Landratsamt bzw. beim Fachdienst Jugend / Wirtschaftliche Jugendhilfe deines Landkreises.
Für die Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Bewilligungsbescheid über deine Hauptleistung (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
- Gegebenenfalls weitere Einkommensnachweise, wenn dein Landkreis eine individuelle Einkommensprüfung durchführt.
- Nachweis über den Kita-Besuch deines Kindes, sofern dieser vom Landkreis verlangt wird.
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, kann je nach Landkreis unterschiedlich sein. Informiere dich daher am besten bei deiner zuständigen Behörde.
Nach der Bewilligung übernimmt der Landkreis die Kosten für Frühstück und Vesper und rechnet diese direkt mit uns ab.
So funktioniert`s:
Bewilligungsbescheid einreichen
Sende uns deinen aktuellen Bewilligungsbescheid rechtzeitig digital zu. Bitte achte darauf, dass daraus folgende Angaben eindeutig hervorgehen:
- Name des Kindes
- Aktenzeichen
- Bewilligungszeitraum
Bescheid digital übermitteln
- Direkt-Upload über das Online-Bestellsystem
- Per E-Mail als gut lesbares Foto oder PDF an unseren Abrechnungspartner: kundenservice@catering-logistik.de
Sobald uns dein gültiger Bewilligungsbescheid vorliegt, rechnen wir die Kosten direkt mit dem Landkreis ab. Eine Auszahlung auf dein Privatkonto ist nicht möglich.
Fristen beachten
Stelle deinen Antrag möglichst vor Beginn der Verpflegungskosten. Je nach Landkreis können bereits entstandene Kosten unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend für bis zu 12 Monate übernommen werden.
Änderung der Kostenübernahme
Endet deine Kostenübernahme vorzeitig oder erhältst einen neuen Bewilligungsbescheid, informiere uns bitte zeitnah und sende uns den neuen Bescheid digital zu.
Gemeinsam schmeckt´s am besten
Gemeinsames Essen verbindet. Deshalb finden wir: Jedes Kind sollte unabhängig vom Einkommen der Familie am gemeinsamen Frühstück, Mittagessen oder Nachmittagssnack teilnehmen können.
Wenn dir eine Kostenübernahme zusteht, nutze sie ganz selbstverständlich. Diese Leistungen wurden geschaffen, um Familien zu unterstützen und Kindern die gleichen Chancen zu ermöglichen.
Du bist unsicher, ob du Anspruch hast? Dann frag einfach bei deiner zuständigen Behörde nach – oft lohnt sich eine kurze Nachfrage.

